24.07.2025
Gemeindeleitung gesucht
Im Zeitraum vom 20. September bis 5. Oktober werden in der EKM die Gemeindekirchenräte gewählt, denn nach sechs Jahren endet die Amtszeit der bisherigen Gremien.
Die Gemeindekirchenräte (GKR) sind die Leitungsgremien in den Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden der EKM und tragen Verantwortung für das kirchliche Leben vor Ort. Bereits seit Anfang des Jahres laufen die Vorbereitungen für die GKR-Wahlen.
Waren zunächst Beschlüsse zur Größe des GKR, zum Wahltermin, zur Einrichtung von Stimmbezirken und zur Abmeldung von der allgemeinen Briefwahl zu treffen, stehen aktuell die Bekanntgabe der Kandidatenlisten an. Auch geht der Druck der Briefwahlunterlagen und – sofern sich Kirchengemeinden dafür entschieden haben – der zentrale Druck von Stimmzetteln in die heiße Phase.
In der EKM werden 1717 Gemeindekirchenräte, davon 424 in Kirchengemeindeverbänden und 1293 in Kirchengemeinden gewählt. 524 000 Gemeindemitglieder sind wahlberechtigt, erklärt Andreas Haerter. Er leitet das Referat Gemeinderecht und Kirchenmusik im Landeskirchenamt und koordiniert die GKR-Wahl von landeskirchlicher Seite.
„Ich freue mich über eine gestiegene Akzeptanz der allgemeinen Briefwahl. Es haben sich nur 169 Gemeindekirchenräte davon abgemeldet“, sagt er. 70 Prozent der Gemeinden, die an der allgemeinen Briefwahl teilnehmen, lassen ihre Stimmzettel zentral drucken und gleich in die Briefwahlunterlagen eintüten. Diese Möglichkeit wird erstmals in der EKM angeboten.
Geleistet werden müssen die Wahlvorbereitungen in den Kirchengemeinden durch die amtierenden Gemeindekirchenräte. „Der Aufwand neben dem täglichen Kerngeschäft ist gerade für Ehrenamtliche nicht zu unterschätzen“, meint Nadja Ramisch. Sie begleitet als Vakanzkoordinatorin im Kirchenkreis Bad Salzungen-Dermbach die Vorbereitung der Wahl für sieben Gemeindekirchenräte in den Pfarrbereichen Kaltennordheim und Urnshausen.
Die größte Herausforderung ist wie bei den vergangenen Wahlen die Kandidatensuche. „In den größeren Gemeinden Kaltennordheim und Urnshausen war das weniger ein Problem. Hier haben wir auch neue Kandidaten gefunden“, sagt Ramisch. In den kleineren Kirchengemeinden wird dies oft schwieriger. „Wir haben ordentlich die Werbetrommel gerührt. Wir haben in Veranstaltungen über die Aufgaben im GKR informiert und auch gezielt Menschen angesprochen, ob sie nicht kandidieren wollen“, erklärt sie und freut sich, dass in allen Gemeinden genügend Kandidaten gefunden worden sind.
Positiv empfindet Nadja Ramisch die Unterstützung durch die EKM. Es werden nicht nur Materialien zur Verfügung gestellt oder Informationsveranstaltungen durchgeführt. „Immer wenn ich eine Frage hatte, konnte ich im Landeskirchenamt anrufen oder eine Mail schreiben und habe gute Antworten darauf erhalten.“
Zur GKR-Wahl greifen einige rechtliche Neuerungen: Bei der Wahlberechtigung ist die Abendmahlszulassung nicht mehr notwendig, bei der Wählbarkeit bleibt sie Voraussetzung. Kandidieren können auch 16-Jährige mit dem Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten. Sie sind im GKR stimmberechtigt, können jedoch erst mit Erreichen der Volljährigkeit zum Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter gewählt werden. Zudem soll mindestens ein Kandidat mehr gefunden werden, als der GKR Mitglieder hat.
Neu ist eine Regelung für kleine Gemeinden mit bis zu 100 Gemeindegliedern. Sind vier Kirchenälteste zu wählen und wurden vier Kandidaten gefunden, kann der Kreiskirchenrat die Kandidatenlisten bestätigten – die vier Kandidaten gelten damit als gewählt.
Auch für den Fall, dass nicht genügend Kandidaten gefunden werden, kann beispielsweise der Kreiskirchenrat das Wahlverfahren stoppen und die Wahl um bis zu einem Jahr verschieben. Scheitert die Wahl, kann der Kreiskirchenrat einen GKR durch Berufung oder einen gemeinsamen GKR für mehrere Gemeinden bilden. Oder es kann die Fusion von Gemeinden oder die Bildung eines Verbandes erfolgen.
André Poppowitsch
Glaube+Heimat
Hier geht es zum Online-Portal: www.meine-kirchenzeitung.de